Jahresabschlüsse

Abgerechnet wird zum Schluss!


Oftmals entscheiden eine professionelle Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Ihr Jahresabschluss über die
 Höhe Ihres Erfolges. Wir unterstützen Sie dabei mit wichtigen Informationen aus dem Handels- und Steuerrecht.


Unser Anspruch ist hoch: Wir möchten, dass Ihr Ergebnis im Jahresabschluss mit dem Ergebnis der von uns
 erstellten Buchhaltung nahezu identisch ist. So vermeiden wir oftmals unangenehme Überraschungen gegenüber
 Banken und Finanzämtern.


Verlassen Sie sich auf uns! Die Erstellung Ihres Jahresabschlusses erfolgt selbstverständlich unter Beachtung
 aller handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften, der Vorgaben Ihres Gesellschaftsvertrags und des
 Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMog).

Sprechen Sie uns an!



Hier finden Sie wichtige Informationen zum Bilanzmodernisierungsgesetz.

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